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Wissenswertes zum Thema Psychologie

Wer darf sich als Psychologe/Psychologin bezeichnen?

Die Berufsbezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe» ist geschützt. Gemäss Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) darf sich nur als «Psychologin» oder «Psychologe» bezeichnen, wer ein Psychologiestudium auf Masterstufe an einer schweizerischen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) absolviert hat oder über einen vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Psychologieabschluss verfügt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Psychologieabschlüsse ist die Psychologieberufekommission des Bundes.  
Ein Hochschulabschluss auf Masterstufe ist auch Voraussetzung um sich Psychologe/Psychologin FSP nennen zu dürfen. Diplom-PsychologIn dürfen sich Personen nennen, die das Hauptfachstudium der Psychologie mit einem Diplom oder mit einem grundständigen Bachelor und einem konsekutiven Master abgeschlossen haben.

Psychologische Praxis Katrin Dingeldein, Psychologin FSP

Husmatt 1, 5405 Baden-Dättwil

+41 762541707

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